Bekanntmachtung über die Gemeindegründung
Es wird hierdurch genehmigt, daß der Gutsbezirk Paulinenaue im Kreise Westhavelland in zwei neue Landgemeinden umgewandelt wird, die dergestalt gegeneinander abgegrenzt werden, daß die eine Gemeinde aus dem westlich des Mangelshorster Dammes gelegenen Teile des Gutsbezirks Paulinenaue, die andere aus dem östlich des Mangelshorster Dammes gelegenen Teile des Gutsbezirks Paulinenaue besteht. Der westlich des Mangelshorster Dammes gelegenen Landgemeinde wird der Name „Paulinenaue“, der östlich dieses Dammes gelegenen der Name „Bergerdamm“ beigelegt. IV a II 257 III.
Berlin, den 8. Dezember 1924
Das Preußische Staatsministerium